Fachausschuss 6

Vorsitz:
Gerhard Krug

Stellvertretung:
Gerhard Endres

Tätigkeitsfelder des Fachausschusses:

Der FA 6 setzt sich dafür ein, dass die tragenden Säulen unserer Sozialsysteme

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

von allen Bürgern solidarisch getragen werden. Hierzu gehört, dass ausnahmslos alle Gruppen der Bevölkerung bzw. die Verbreiterung der Beitragsfinanzierungsbasis durch Einbeziehung weiterer Einkunftsarten (Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) zu einer gerechten Finanzierung beitragen. Um dies zu erreichen, müssen nicht nur die nichtselbständig Beschäftigen, sondern auch selbständige Unternehmer, freiberuflich Tätige und Personen, die andere Einkünfte beziehen, mit allen Einkünften zur Finanzierung beitragen. Die Versorgungssysteme der Beamten, Politiker und Richter müssen in das allgemeine Sozialsystem überführt werden, damit dieser Personenkreis sich an einer solidarischen Finanzierung der Sozialsysteme beteiligt.

Um ein gerechtes Beitragssystem zu erreichen gehört auch, dass eine doppelte Verbeitragung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vollständig abgeschafft wird. Die betriebliche Altersversorgung muss reformiert und vereinfacht werden.

Durch stabile Beiträge sollen aber auch die künftigen Generationen nicht überbelastet werden. Um dies zu erreichen, wird gefordert, dass bei einer Neuordnung der sozialen Sicherungssysteme nur diejenigen anspruchsberechtigt sind, die vorher Beiträge geleistet haben. Leistungen an Personen, die bisher keine Beiträge entrichtet haben, sind direkt aus den öffentlichen Haushalten (steuerfinanziert) zu leisten bzw. den Kassen vollständig zu erstatten.

Die Altersversorgung stützt sich auf die 3 Säulen, gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung. Der FA 6 setzt sich auch dafür ein, dass aus den verschiedenen Versorgungssystemen eine ausreichende Altersversorgung erreicht werden kann. Voraussetzung hierfür sind gerechte und ausreichende Arbeitseinkommen in der Erwerbszeit.

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass bei Pflegebedürftigkeit eine ausreichende Unterstützung durch die Pflegekassen erfolgt.